Höhenbereiche nur grob schätzen
Wenn Bereiche unter 1 m, zwischen 1 m und 2 m und ab 2 m nicht getrennt werden, wird die anrechenbare Wohnfläche schnell ungenau.
Dachgeschossflächen ruhig vorbereiten
Dachschrägen führen oft zu Unsicherheit: Welche Flächen zählen voll, welche nur zur Hälfte und welche gar nicht? Diese Seite zeigt, wie Sie eine anrechenbare Dachgeschossfläche vorbereiten können, die sich in der erweiterten Nebenkostenabrechnung nutzen lässt.
Die konkrete Einordnung von Flächen hängt immer von Verträgen, üblichen Regeln und der baulichen Situation ab. Nutzen Sie den Rechner als praktische Unterstützung, nicht als verbindliche Flächennorm.
Angenommen, das EG hat 80 m² Wohnfläche. Das DG besteht aus Bereichen mit voller Stehhöhe und Bereichen unter der Schräge. In der Berechnung können Sie zum Beispiel 40 m² mit 100 %, 20 m² mit 50 % und 10 m² mit 0 % ansetzen.
Die tatsächliche Berechnung Ihrer Dachgeschossfläche sollte sich immer an den für Sie geltenden Regeln und Unterlagen orientieren. Das Beispiel zeigt nur eine typische Herangehensweise.
Kostenlos und ohne Anmeldung
Tragen Sie die gemessenen Flächen je Höhenband ein. Der Rechner zeigt, welche Teile voll, hälftig oder gar nicht in die anrechenbare Wohnfläche eingehen.
Rechenregel nach Wohnflächenverordnung für Dachschrägen: unter 1 m = 0 %, 1–2 m = 50 %, ab 2 m = 100 %. Prüfen Sie im Einzelfall, welche Unterlagen für Ihre Wohnung gelten.
Formel: 40,0 m² × 100 % plus 20,0 m² × 50 % plus 10,0 m² × 0 %.
Wohnfläche direkt in die Nebenkostenabrechnung übernehmenVor allem dann, wenn Dachgeschossflächen bislang nur grob geschätzt wurden oder Sie mehr Klarheit für die Nebenkostenverteilung möchten.
Mit diesen Angaben können Sie im erweiterten Rechner eine anrechenbare Dachgeschossfläche hinterlegen und die Verteilung der Nebenkosten besser nachvollziehen.
Die Berechnung ist überschaubar, aber die Werte müssen sauber in die spätere Nebenkostenabrechnung übernommen werden. Diese Punkte helfen, typische Brüche zu vermeiden.
Wenn Bereiche unter 1 m, zwischen 1 m und 2 m und ab 2 m nicht getrennt werden, wird die anrechenbare Wohnfläche schnell ungenau.
Die Grundfläche unter der Schräge ist nicht automatisch die Wohnfläche. Für die Nebenkostenverteilung zählt der nachvollziehbar angerechnete Wert.
Nach dem Wohnfläche bei Dachschräge berechnen sollte derselbe Wert konsequent bei Flächenanteilen, Heizkosten und Zählerabrechnungen verwendet werden.
NebenkostenBlitz ist eine praktische Unterstützung für viele typische Abrechnungsfälle. Einige Punkte bleiben bewusst außerhalb des Rechners:
Hinweis: NebenkostenBlitz unterstützt Sie bei der Berechnung und Darstellung der Nebenkostenabrechnung. Die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung.
Wenn Sie zuerst alle erweiterten Funktionen mit Zählern kennenlernen möchten, hilft die Übersicht zur Nebenkostenabrechnung mit Zählern. Wenn Sie Ihre Maße schon kennen, können Sie direkt mit der erweiterten Abrechnung starten.
In vielen Fällen werden Flächen mit voller Stehhöhe voll (100 %), niedrigere Bereiche nur zur Hälfte (50 %) und sehr niedrige Bereiche gar nicht (0 %) angerechnet. Der Rechner hilft, diese Flächen in Summe zu überblicken.
Sie können für die Dachgeschosswohnung getrennt hinterlegen, welche Flächen mit 100 %, 50 % oder 0 % eingehen. Daraus ergibt sich eine anrechenbare Wohnfläche, die für die Verteilung verwendet wird.
Nein. NebenkostenBlitz unterstützt Sie bei der Berechnung und Darstellung der Nebenkostenabrechnung, liefert aber keine rechtsverbindliche Wohnflächenbewertung.
Immer dann, wenn Unklarheit besteht, welche Flächen in Ihrem konkreten Fall als Wohnfläche gelten oder wenn bereits Streit mit Mietern droht oder besteht.
Tragen Sie im erweiterten Rechner die anrechenbare Dachgeschossfläche ein und prüfen Sie, wie sich die Nebenkosten im Beispiel mit EG und DG verteilen.